Unterstützen!

Unsere gemeinnützige Arbeit ist auf Unterstützung angewiesen. Wenn Sie uns unterstützen möchten, können Sie uns mit einem regelmäßigen Beitrag oder einmaligen Spenden fördern.  

Als gemeinnützig anerkannter Verein stellen wir Ihnen für Spenden eine Spendenquittung aus. (Spenden bis zu 100 € können Sie Ihre Spende beim Finanzamt auch ohne Zuwendungsbescheid geltend machen. Als Nachweis gilt der Buchungsbeleg.) Sie können hierzu entweder das Formular unten ausfüllen oder mit Angabe Ihrer Adresse einen beliebigen Betrag auf das folgende Konto überweisen:

Kontoinhaber: KHG-Orchester e.V.
IBAN: DE32 4306 0967 7901 5052 00
BIC: GENODEM1GLS

Steuernummer: 06470/09096

Eine Zuwendungsbescheinigung ist für eine Fördermitgliedschaft nicht möglich. Kicken Sie hier für mehr Informationen. Im Gegenzug dazu erhalten Sie Freikarten zu all unseren Konzerten. Die Stichtage, an denen die jährlichen Beiträge der Fördermitgliedschaft fällig werden, sind der 1. April bzw. 1. Oktober. Mit der ersten Zahlung beginnt die Fördermitgliedschaft. Der nächste Beitrag wird am übernächsten Stichtag fällig. Die Frist für die Zahlung des Beitrags beträgt vier Wochen. Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist jederzeit per Post oder per E-Mail (sponsoring@khg-orchester.de) möglich.

Sie können auch das untenstehende Formular benutzen - bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir melden uns bei Ihnen!

    Ihr Name (Pflichtfeld)
    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)
    Ich möchte einmalig spenden:
    Mein jährlicher Beitrag als Fördermitglied:
    Bitte senden Sie mir die Spendenquittung
    per Post.per E-Mail.
      Sämtliche von Ihnen ans uns übermittelte Kontaktdaten über das oben stehende Kontaktformular dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme, der Zurodnung von Buchungen sowie dem Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen. Da wir Ihre Kontaktdaten nach dieser Verwendung löschen, bitten wir Sie darum, bei erneuter Unterstützung uns Ihre Kontaktdaten wieder zukommen zu lassen.

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